Besondere Geschäftsbedingungen für Online Werbung
§ 1 Gegenstand der Bedingungen
emsn erbringt die Dienstleistung im Rahmen der Online-Werbung, d.h. der Schaltung von Werbemitteln auf von emsn erstellten oder betreuten Online-Seiten, ausschließlich auf der Grundlage seines Leistungsangebots, der nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Besonderen Geschäftsbedingungen für Content-Leistungen in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Werbemittel
(1)
Ein Werbemittel im Sinne dieser Geschäftsbedingungen kann u.a. aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:(1a)
aus Bildern, Texten, Tönen/Tonfolgen oder Bewegtbildern (z.B. Banner, Button, Annonce etc.),(1b)
aus einer sensitiven Fläche, die mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z.B. Link).(2)
Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch emsn als Werbung kenntlich gemacht.§ 3 Datenanlieferung/Pflichten des Kunden
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, das Werbemittel in der von emsn geforderten Form und unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben rechtzeitig vor Schaltungsbeginn an emsn zu übermitteln.(2)
Die Pflicht zur Aufbewahrung des Werbemittels endet 30 Tage nach seiner letztmaligen Verbreitung. emsn ist berechtigt, das Werbemittel nach Ablauf der vorgenannten Frist zu löschen bzw. zu vernichten. Eine Haftung für etwaige Schäden ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.(3)
Etwaige Kosten für Änderungen des Werbemittels, die auf Wunsch des Kunden oder in vertretbarer Weise erfolgt sind, hat der Kunde zu tragen.(4)
Sofern es sich bei dem Werbemittel um ein solches gem. § 2 Absatz (1) Buchstabe b) dieser Geschäftsbedingungen handelt, ist der Kunde während der Schaltung des Werbemittels verpflichtet, die Zielseite ständig erreichbar zu halten. Sollte der Kunde Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels feststellen, ist er verpflichtet, emsn darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.§ 4 Übertragung der Rechte
Der Kunde überträgt emsn sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus der Datenbank sowie zum Abruf in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen zeitlichen und inhaltlichen Umfang.
§ 5 Gewährleistung
(1)
emsn gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen.Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung eines Werbemittels liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
(1a)
durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder(1b)
durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.(2)
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen über den in Absatz (1) Buchstabe b) hinausgehenden Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.(3)
Sind etwaige Mängel des vom Kunden gestellten Werbemittels nicht offenkundig, so kann der Kunde bei ungenügender Veröffentlichung gegenüber emsn keine Ansprüche geltend machen. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.§ 6 Preise/Zahlungsbedingungen
(1)
Das Entgelt wird entsprechend der Schaltungsdauer gemäß Preisliste nachträglich in Rechnung gestellt. emsn kann bei Zahlungsverzug für eine erneute oder weitere Schaltung von Werbemitteln Vorauszahlung verlangen.(2)
emsn kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.(3)
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen emsn auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel - ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel - von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.(4)
Wird ein Werbemittel unter Voraussetzungen (z.B. lange Laufzeit) geschaltet, aus denen dem Kunden wirtschaftliche Vorteile (z.B. Rabatte) erwachsen, und wird der Werbeauftritt durch den Kunden gekündigt oder aus Gründen vorzeitig beendet bzw. nicht erfüllt, die emsn nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde - unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten - den erlangten Vorteil zurück zu erstatten. Ein Anspruch des Kunden gegenüber emsn auf Rückzahlung etwaiger geleisteter Vorauszahlungen besteht nicht.§ 7 Kündigung
(1)
Sofern das Vertragsverhältnis nicht eine einmalige 24-Stunden-Schaltung zum Gegenstand hat, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragspartnern(1a)
bei einer Schaltungsdauer, die nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Werktages,(1b)
bei einer Schaltungsdauer, die nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonntag sowie(1c)
bei einer Schaltungsdauer, die nach Monaten bemessen ist, spätestens fünf Werktage vor Monatsende zum Ende des darauf folgenden Monats gekündigt werden.(2)
Der Samstag gilt hierbei nicht als Werktag. Die Kündigung muss dem Vertragspartner schriftlich zugegangen sein. Das Werbemittel wird am Tag nach dem Wirksamwerden der Kündigung gelöscht.(3)
emsn kann den Vertrag kündigen oder ein bereits veröffentlichtes Werbemittel entfernen bzw. deaktivieren, wenn das Werbemittel oder diejenigen Daten verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und damit ein Verstoß gem. § 4 Absatz (1) Buchstabe (d) der AGB gegeben ist.Fassung: 07. März 2003