Besondere Geschäftsbedingungen für Content-Leistungen
Besondere Geschäftsbedingungen der eMedienservice Nord GmbH (emsn) für Content-Leistungen
§ 1 Gegenstand der Bedingungen
emsn erbringt die Dienstleistung ausschließlich auf der Grundlage seines Content-Leistungsangebots, der nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Besonderen Geschäftsbedingungen für Online-Werbung in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag.
§ 3 Haftung
(1)
Sofern emsn eigene Inhalte oder einzelne Meldungen, Bilder oder Grafiken eines Nachrichtendienstes sowie ganze Rubriken zur Nutzung anbietet, wird der Vertrag zwischen dem Kunden und emsn unmittelbar abgeschlossen.(2)
Beim Weiterverkauf kompletter Dienstleistungen eines Nachrichtendienstes, die emsn in unveränderter Form dem Kunden zur Nutzung anbietet, kommt ein Vertrag entweder mit emsn oder aber mit dem jeweiligen Nachrichtendienst selbst zustande. In letzterem Fall tritt emsn lediglich als Vermittler in Erscheinung. Dem Kunden entstehen in diesem Fall keine Kosten für die durch emsn erfolgte Vermittlung.(3)
emsn übernimmt keine Haftung für die vom jeweiligen Nachrichtendienst verbreiteten Inhalte. Sollte dem Kunden auf Grund von fehlerhaften, unvollständigen o. ä. Nachrichten ein Schaden entstanden sein, der zu einer Haftung des veröffentlichenden Nachrichtendienstes führt, tritt emsn die jeweiligen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nachrichtendienst an den Kunden ab. Eine Abtretung erfolgt lediglich in der Höhe, in der dem Kunden nachweislich ein Schaden entstanden ist. Hinsichtlich der Haftung für eigene Inhalte wird auf § 7 Absatz (6) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.§ 4 Copyright
(1)
Sämtliche im Rahmen des Content-Angebots zur Verfügung gestellten und veröffentlichten Beiträge, Texte, Meldungen, Bilder, Grafiken etc. sind urheberrechtlich geschützt. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Die zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des jeweiligen Urheberrechtsinhabers nicht verändert, kopiert, gespeichert, reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden.(2)
Dem Kunden wird an den ihm zur Verfügung gestellten Inhalten nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, wobei er gegenüber emsn den Veröffentlichungstitel zu benennen hat, innerhalb dessen das zur Verfügung gestellte Material verwendet wird. Ein hiervon abweichendes Nutzungsrecht muss vertraglich geregelt werden.(3)
Das Nutzungsrecht des Kunden ist auf eine Dauer von vier Wochen beschränkt. Eine Speicherung der von emsn zur Verfügung gestellten Inhalte über diesen Zeitraum hinaus ist untersagt.(4)
Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Urheberrechte ist emsn berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Dieses Recht steht emsn auch dann zu, wenn die im Rahmen des Content-Angebots zur Verfügung gestellten Inhalte vom Kunden im Sinne der Regelungen des § 4 Absatz (1) Buchstaben (b) bis (e) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet worden sind. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber emsn ist hierbei ausgeschlossen.§ 5 Vetorecht des Nachrichtendienstes
(1)
Dem Kunden ist bekannt, dass emsn berechtigt und verpflichtet ist, dem jeweiligen Nachrichtendienst vor Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden, dessen Identität mitzuteilen.(2)
emsn behält sich vor, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages von der Zustimmung des jeweiligen Nachrichtendienstes abhängig zu machen.§ 6 Kündigung
(1)
Sofern der Kunde mit emsn einen Vertrag über die Nutzung kompletter Dienstleistungen eines Nachrichtendienstes abschließt, ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende kündbar.(2)
Sofern das Vertragsverhältnis bezüglich anderer Inhalte als die in Absatz (1) genannten eine ständige Aktualisierung beinhaltet, ist das unbefristete Vertragsverhältnis von beiden Vertragspartnern(a)
bei einer dem Kunden eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, die nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Werktages,(b)
bei einer dem Kunden eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, die nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonntag, sowie(c)
bei einer dem Kunden eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, die nach Monaten bemessen ist, spätestens fünf Werktage vor Monatsende zum Ende des darauf folgenden Monats kündbar. Der Samstag gilt hierbei nicht als Werktag. Die Kündigung muss dem Vertragspartner schriftlich zugegangen sein. Das Werbemittel wird am Tag nach dem Wirksamwerden der Kündigung ohne Sicherung gelöscht.Fassung: 12. Juli 2004